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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18 NZB   

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https://dejure.org/2018,86982
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18 NZB (https://dejure.org/2018,86982)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.07.2018 - L 7 AS 390/18 NZB (https://dejure.org/2018,86982)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - L 7 AS 390/18 NZB (https://dejure.org/2018,86982)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Minderung des Arbeitslosengeld II wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 29. April 2015 zum Aktenzeichen B 14 AS 19/14 R genüge für die Meldeaufforderung die Absicht, über die berufliche Situation zu sprechen.

    Zudem weiche das Urteil gravierend von der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 29. April 2015 zum Aktenzeichen B 14 AS 19/14 R ab.

    Ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG kommt nicht in Betracht, weil sowohl die Voraussetzungen für eine Klagebefugnis bei Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte durch zahlreiche Entscheidungen des BSG bereits geklärt sind (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 54 Rn 12 ff m.w.N.) als auch die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Meldeaufforderungen gemäß § 32 SGB II, insbesondere hinsichtlich der Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Meldezwecks und einer rechtmäßigen Meldeaufforderung mit Ermessenausübung, z.B. auch unter Berücksichtigung der Einladungsdichte jedenfalls nach der dritten gleichlautenden Meldeaufforderung, und die Rechtmäßigkeit von darauf basierenden Leistungsabsenkungen gemäß §§ 32, 31 a Abs. 3, 31b SGB II, ggf. infolge mehrerer Meldeversäumnisse auch in einem den Wert von 30% des Regelbedarfs übersteigenden Umfang (vgl. Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R - SozR 4-4200 § 31a Nr. 1).

    Nach diesen maßgeblichen Maßstäben weist der Gerichtsbescheid des SG keine Divergenz auf, weil nach den dortigen unmissverständlichen Ausführungen das SG gerade keinen der Entscheidung des BSG widersprechenden Rechtssatz aufstellt, sondern die zitierte Entscheidung des BSG vom 29. April 2015 zum Aktenzeichen B 14 AS 19/14 R im Gegenteil selbst in Bezug nimmt.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form der Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form der Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form der Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18
    Auch ein Zulassungsgrund gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG in Form der Abweichung von einer obergerichtlichen Entscheidung ist nicht ersichtlich, weil eine solche erst dann vorliegt, wenn ein angefochtenes Urteil von einem tragenden abstrakten Rechtssatz abweicht, diesem widerspricht und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt und nicht bereits dann, wenn eine Entscheidung nicht den vom BSG aufgestellten inhaltlichen Kriterien entspricht oder diese übersieht, also nach den maßgeblichen Kriterien inhaltlich unrichtig ist (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - B 10 EG 6/13 B -, Beschluss vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B - in SozR 4-1500 § 160a Nr. 4, Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - in SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88).
  • BSG, 18.02.2009 - B 9 VJ 7/08 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2018 - L 7 AS 390/18
    Dieser Anspruch soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten, und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - B 9 VJ 7/08 B).
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